Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2024
Sonstiges
07.06.2024
Sonstiges
14.04.2022
Termine
09.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.09.2013 bis zum 31.12.2013
06.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 02.09.2013
09.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
22.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.09.2013
Eröffnungen
23.07.2013
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.11.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
15.02.2007
Neueintragungen